Antwort 12.02.2019 von Friedlinde Gurr-Hirsch CDU
(...) Zur Bewertung von Rechtschreibfehlern in Nachschriften möchten wir Ihnen folgende Informationen zukommen lassen. (...)
(...) Zur Bewertung von Rechtschreibfehlern in Nachschriften möchten wir Ihnen folgende Informationen zukommen lassen. (...)
(...) Die Bewertung von Rechtschreibfehlern liegt in der pädagogischen Verantwortung der Deutschlehrkraft. Aus diesem Grund würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt mit dieser aufzunehmen. (...)

(...) gerne. (...)
(...) Verantwortlich für die Sanierung der Schulen ist die Stadt Offenbach und nicht die Landesregierung, wie möglicherweise viele Bürger annehmen. (...)