Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein wichtiger Grundsatz des Völkerrechts. Ob die Voraussetzungen für eine Abschiebung im Einzelfall gegeben sind, entscheiden zuständige Gerichte, nicht der Bundestag.
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Antwort 23.01.2023 von Metin Hakverdi SPD
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.12.2022 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Eine Beweislastumkehr im Disziplinarrecht wird es nicht geben. Darin sind wir uns als Bundesregierung einig.
Antwort ausstehend von Boris Pistorius SPD
Antwort 14.11.2022 von Alexander Throm CDU
Die ganz überwiegende Mehrheit der legalen Waffenbesitzer – wie Jäger, Schützen und Waffensammler – gehen verantwortungsvoll mit ihren Waffen um. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir stets dafür eingetreten, dass sie nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden.
Antwort 17.07.2023 von Helge Lindh SPD
Es ist bei der Beurteilung der Tathandlung zunächst einmal unerheblich, ob eine Schusswaffe legal oder illegal erworben wurde. Die Statistiken dazu werden primär auf dieser Grundlage erstellt und unterscheiden daher nicht zwischen legalen und illegalen Waffen.