Antwort ausstehend von Ina Scharrenbach CDU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.07.2024 von Marco Buschmann FDP
Eine reine Wohnbebauung, die nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist im Grundsatz unzulässig, da andernfalls die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten wäre (Absatz 3 Nr. 7).

Antwort ausstehend von Cornelia Seibeld CDU
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Antwort 25.04.2024 von Arne Platzbecker SPD
Es existieren lediglich Regelungen, die den Baubeginn betreffen: Nach Erteilung einer Baugenehmigung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau begonnen werden, die meist drei Jahre beträgt.
Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Wichtig ist, dass wir auch schon im heutigen Recht Möglichkeiten haben, sich dagegen abzusichern.