(...) Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. (...)
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Sehr geehrter Herr Baleanu,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 6. November 2007 bezüglich des Themas „Gewalt gegen Frauen“.
(...) Dazu zählt auch der Vorschlag, zur Finanzierung einer zentralen Touristeninformation und von Vermarktungsaktivitäten für den Tourismusstandort Hamburg gemeinsam mit dem Hamburger Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) die Übernachtungsgäste in den Hotels und Pensionen um eine freiwillige Abgabe zu bitten. Es handelt sich also nicht um eine Zwangsabgabe der Hotels, sondern die Gäste sollen entscheiden. (...)
(...) Darüber hinaus sieht der Vorschlag des DEHOGA Hamburg Hotel- und Gaststättenverbandes vor, die Übernachtungsgäste um eine freiwillige Abgabe zu bitten. (...) Als arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion begrüße ich die Idee, den Tourismusstandort Hamburg weiter zu stärken und aufzuwerten, da ich erwarte, dass durch zusätzliche Gäste auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. (...)
(...) finde ich die Debatte darum vor allem in einem Punkt geradezu verlogen. Während man sich nämlich bei der elektronischen Gesundheitskarte bemüht, alle Risiken für die Datensicherheit der Patientinnen und Patienten auszuschließen, führt man diese Bemühungen mit dem Telekommunikationsüberwachungsgesetz ad absurdum. Denn Ärzte sollen, im Gegensatz zu Anwälten und Abgeordneten, nicht von der Überwachung ausgenommen werden. (...)