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Es ist schade, dass es in dieser Wahlperiode nicht mehr zu Einberufung eines Bürgerrates oder einer Enquetekommission gekommen ist, um Lehren für die Zukunft aus der Covid19-Pandemie zu ziehen.
Da es sich um eine Ausnahmeregelung handeln würde, kann dafür kein Bundesgesetz geändert werden. Ausnahmefälle werden nicht in Bundesgesetzen aufgenommen. Als Ausnahmeregelungen sind im Gesetz nur für Notstände, wie zum Beispiel Terrorismus oder Katastrophenfälle vorgesehen.
Wir haben hier ganz explizit einen stärkeren Fokus auf den Alltagsradverkehr gelegt und ich halte es daher wichtig, dass der Kreistag in der jetzt gerade begonnen Legislaturperiode auch die AG Rad endlich mit Leben erfüllt; ich werden mich in meiner Funktion für die SPD im Landkreis zumindest dafür stark machen