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(...) Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass Karlsruhe diese Regelung im Lichte seiner früheren Rechtsprechung äußerst kritisch betrachten wird. Wie Sie bin ich der Meinung, dass die geplante verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verfassungsrechtlich höchst problematisch ist. Mein Fraktionskollege Jürgen Koppelin hat daher kürzlich auch als erster Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen eingelegt. (...)
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir über das Internetportal abgeordnetenwatch zugeleitet wurde.
(...) Eine Untergrabung der ärztlichen Schweigepflicht durch das Gesetz kann ich nicht erkennen, da ausschließlich Verbindungsdaten, keinesfalls aber Gesprächsinhalte gespeichert werden dürfen. Außerdem speichern Telekommunikationsunternehmen seit längerem die Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken. (...)
(...) Dies ist jedoch weder bei der Speicherung von Daten von Telekommunikationsanschlüssen nach dem neu eingeführten § 113 a des Telekommunikationsgesetzes, noch bei der in § 100 g der Strafprozessordnung geregelten Herausgabe von bei Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten der Fall. Schon nach geltendem Recht dürfen Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (nur die reinen Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern, diese Speicherung bezieht sich nicht auf Gesprächsinhalte. Davon betroffen sind alle Telekommunikationsbenutzer, also auch Ärzte oder Geistliche. (...)
(...) Eine zentrale Anlaufstelle soll insbesondere den Nachwuchs fördern. Dass unser derzeitiger Bürgermeister-Darsteller gerade mal zwei Monate vor der Wahl plötzlich auf die Idee kommt, die Medienwirtschaft direkt in der Senatskanzlei zuzuordnen - das hat er wohl aus unserem Wahlprogramm abgekupfert. Das kann jedoch zu diesem Zeitpunkt sicher nicht mehr von der Ernsthaftigkeit dieser Absicht überzeugen. (...)