Frage von Birgit H. • 13.04.2023

Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Deshalb freue ich mich, dass das Bundesministerium der Justiz den Gesetzentwurf für das neue Namensrecht veröffentlicht hat.
Eine generelle und voraussetzungslose Ausweitung des Geschwisternachzugs über die bestehenden Regeln des Familiennachzugs hinaus halte ich für problematisch.
Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Familiengericht gemäß § 1666 Abs. 1 BGB die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Wenn ich das richtig verstehe, haben Ihre Frau und Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, ohne die ägyptische aufgeben zu müssen.