Antwort 03.05.2023 von Leni Breymaier SPD
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung mit Anpassungen im Sozial- und Steuerrecht zu erleichtern.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung mit Anpassungen im Sozial- und Steuerrecht zu erleichtern.
Bundesjustizminister Marco Buschmann, der das Thema in der Bundesregierung federführend verantwortet, hat angekündigt, im ersten Halbjahr 2023 die Eckpunkte für eine Reform des Abstammungs- und Familienrechts vorzulegen und im Laufe des Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Dem Schutz des Kindeswohls Geltung zu verschaffen, ist Aufgabe der unabhängigen Gerichte
Anstatt aber immer mehr Geld in ein dysfunktionales System zu stecken, sollten wir zunächst sicherstellen, dass es auch zielgerichtet ankommt.