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(...) Wir Landtagsgrünen stellen die Rechtsgrundlagen der Staatsleistungen nicht grundsätzlich in Frage, sondern suchen Wege, wie der Verfassungsauftrag zur Ablösung endlich umgesetzt werden kann, um die notwendige Entflechtung der finanzrechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche voran zu bringen. Das aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 unverändert in das Bonner Grundgesetz von 1949 inkorporierte Ablösegebot ist zwar nicht durch Fristen festgelegt, es ist aber doch zwingend. (...)

Sehr geehrte Frau Masa,

(...) Die Ergebnisse der Stresstests 2016 werden spätestens zum 3. Quartal 2016 erwartet. (...)

(...) Da die Festlegung von Kostenbefreiungen ebenso wie die Verhandlung über sog. Staatskirchenverträge mit Religionsgemeinschaften in der Kompetenz der Bundesländer liegt, sehe ich keinen bundespolitischen Handlungsbedarf. Auch eine Abschaffung des Status der Körperschaft öffentlichen Rechts für Religionsgemeinschaften steht für uns derzeit nicht zur Debatte und wäre auch nur im Wege einer Verfassungsänderung, also allenfalls mittel- bis langfristig möglich. (...)