Sehr geehrter Herr Ingold,
mit der Antwort auf Ihre Frage vom 15.02.08 hat sich diese Frage aus meiner Sicht erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reiche, MdB
Sehr geehrter Herr Ingold,
mit der Antwort auf Ihre Frage vom 15.02.08 hat sich diese Frage aus meiner Sicht erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Maik Reiche, MdB
(...) Selbst für fachkundige Polizeibeamte ist in einer Gefahrensituation nicht erkennbar, ob das Gegenüber eine echte Waffe zieht oder eine Anscheinswaffe. Ich vertrete hier die klare Auffassung, Anscheinswaffen können nicht unter die EU-Spielzeugverordnung fallen. Wir brauchen ein sanktionsbewährtes Führungsverbot im öffentlichen Raum. (...)
(...) Nach den dramatischen Ereignissen in Winnenden hat sich die Bundestagsfraktion DIE LINKE entschieden, eine Neuausrichtung des Waffenrechts anzustreben. Wir haben uns dazu entschlossen, Waffen aus Privathaushalten zu verbannen und ihre zentrale Registrierung zu ermöglichen. (...)
(...) Die Einführung des Abiturs nach 12 Jahren ist in der Tat notwendig gewesen, damit die deutschen Studenten nicht mehr die ältesten in Europa sind. Die ersten Beschlüsse dafür haben wir bereits 2002 getroffen und viele Schulen haben die Zeit genutzt, um sich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen, d.h. (...)
(...) die Änderung der Betäubungsmittelverordnung erfolgt in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse. In meiner Antwort an Herrn Peter habe ich mich ausführlich zum Beschluss des Bundeskabinetts, mit dem Salvia divinorum unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt wird, geäußert. (...)