(...) Eine jahrzehntelange verfehlte Integrationspolitik und unfaire Bildungschancen haben nun unter anderem zur Folge, dass viele Familien mit Migrationshintergrund in armen Verhältnissen leben. Ihre Interpretation, dass bei kinderreichen Familien kein Grund zur Arbeit besteht, zeugt von Unkenntnis über die Höhe der Regelsätze für Kinder. (...)
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(...) Die Union vertritt die Auffassung, dass der Staat die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb festlegt, jedoch nicht durch Gesetze den Wettbewerb behindern oder gar verhindern darf. Übermäßiges Eingreifen des Staates in die Freiheit der Marktwirtschaft und des Wettbewerbes schließen sich grundsätzlich aus. Wenn die LINKE nun einerseits durch die Forderung von Mindestlöhnen die wirtschaftliche Freiheit einschränken will, so kann sie andererseits nicht behaupten, die Freiheit zu fördern. (...)
(...) Meines Wissens gibt es keinen Passus in der Verfassung, der vorschreibt, dass Menschen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, ebenso viel Geld erhalten müssen, wie arbeitende Menschen. (...) Ich bin der Überzeugung, dass sich Leistung lohnen muss. (...)
(...) Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die neuen Versorgungsregelungen sehen eine Abkehr von den bisherigen, sich an der Vollversorgung orientierenden Regelungen der Altersentschädigung in die Richtung einer lückenfüllenden Teilversorgung für die Mitgliedschaft im Parlament vor („Baukastensystem“), die nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten darstellt. (...)
Sehr geehrter Herr Luda,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der für Sie zuständige Bundestagsabgeordnete, Herr Manfred Zöllmer, dem Sie eine gleichlautende Anfrage gestellt haben, Ihnen in Kürze antworten wird.
(...) konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat, die mittels Telekommunikation begangen wurde; keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung; Richtervorbehalt) geknüpft. Eine anderweitige Verwendung dieser Daten ist nur zu Zwecken der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit möglich, wenn dies gesetzlich unter Beachtung der Verwendungsbeschränkungen im Telekommunikationsgesetz festgelegt ist. Eine Verwendung beispielsweise zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nicht zulässig. (...)