Frage von Thomas H. • 18.01.2024

Antwort ausstehend von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Insofern dürften Sie im kommenden Jahr erneut eine überdurchschnittliche Rentenerhöhung erwarten, weshalb ich um Ihre Geduld bitte.
Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage.
....dass Für und Wider eines Verbotsverfahrens immer wieder abwägen und prüfen, dies tue ich fortlaufend anhand der Erkenntnisse.