Ich habe nicht ohne Grund versucht die Zwangsmitgliedschaft per Antrag auf dem Rostocker Parteitag abzuschaffen (vgl. meine Antwort an Herrn Vetter). (...)
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Sehr geehrter Herr Gärtner,
(...) die von Ihnen angesprochene Einkommensunabhängigkeit des Kindergeldes bezieht sich auf hohe Einkommen, die nicht auf das Kindergeld angewiesen wären. Hier hat der Gesetzgeber entschieden, daß die Höhe des jeweiligen Einkommens unerheblich für den Anspruch auf Kindergeld ist. Ihren Hinweis, daß die Anrechnung durch die ARGEn nicht rechtmäßig sei, kann ich nicht nachvollziehen, bis zum heutigen Zeitpunkt ist mir nicht ein Fall bekannt, in dem ein deutsches Gericht diese „Unrechtmäßigkeit“ per Urteil festgestellt hat. (...)
(...) F. ergeben, würden Sie gegebenenfalls auch unter die neue Regelung und damit die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes fallen. Wie sich dies konkret in Ihrem Fall gestaltet und ob die Vorraussetzungen der Übergangsregelung in Ihrem Einzelfall vorliegen, kann nur Ihre zuständige Agentur für Arbeit vor Ort feststellen. (...)
(...) Es werden ab dem 01. November 2008 keine Flugzeuge mehr auf dem Flughafen Tempelhof starten bzw. landen. (...)