Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Thorsten Frei
Antwort 07.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.

Portrait von Hanna Naber
Antwort 07.10.2022 von Hanna Naber SPD

Wir haben uns als erste Partei in Niedersachsen daher dafür ausgesprochen, die 300 EUR Energiepreispauschale auch unseren rund 115.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auszuzahlen.

Portrait von Katja Mast
Antwort 16.11.2022 von Katja Mast SPD

Das dritte Entlastungspaket sieht für Rentnerinnen und Rentner eine Einmalzahlung von 300 Euro vor.

Antwort 10.10.2022 von Josip Juratovic SPD

Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat

Frage von Annett K. • 06.10.2022
Gibt es die Energiepreispauschale bei Vorruhestand?
Portrait von Thorsten Frei
Antwort 06.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Nein, Vorruheständler erhalten die Energiepreispauschale (EPP) nicht. Denn Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Diese ist aber Voraussetzung für die EPP.

Antwort 10.10.2022 von Josip Juratovic SPD

Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind