Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Katrin W. • 06.10.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 07.10.2022 Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.
Frage von Martina S. • 06.10.2022
Antwort von Hanna Naber SPD • 07.10.2022 Wir haben uns als erste Partei in Niedersachsen daher dafür ausgesprochen, die 300 EUR Energiepreispauschale auch unseren rund 115.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auszuzahlen.
Frage von Hannelore K. • 06.10.2022
Antwort von Katja Mast SPD • 16.11.2022 Das dritte Entlastungspaket sieht für Rentnerinnen und Rentner eine Einmalzahlung von 300 Euro vor.
Frage von Sabine G. • 06.10.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 10.10.2022 Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat
Frage von Annett K. • 06.10.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 06.10.2022 Nein, Vorruheständler erhalten die Energiepreispauschale (EPP) nicht. Denn Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Diese ist aber Voraussetzung für die EPP.
Frage von Peter W. • 06.10.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 10.10.2022 Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind