Gibt es die Energiepreispauschale bei Vorruhestand?
Sehr geehrte Frau K.,
nein, Vorruheständler erhalten die Energiepreispauschale (EPP) nicht. Denn Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Diese ist aber Voraussetzung für die EPP.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
Weitere Fragen an Thorsten Frei
Persönlich bin ich der Meinung, dass im fünften Kriegsjahr eine Verlängerung der Massenzustrom-Richtlinie auf europäischer Ebene sehr kritisch auf ihre Auswirkungen überprüft werden muss. Die Haltung der Bundesregierung wird zu gegebener Zeit in der Koalition abgestimmt.
Auch aufgrund regelmäßiger persönlicher Kontakte zu einem Hospiz in meinem Wahlkreis weiß ich sehr gut, wie belastend diese Realität für Betroffene und Angehörige ist.
Ich verstehe Ihre Sorge sehr gut. Außen‑ und Sicherheitspolitik müssen aber immer zwei Dinge gleichzeitig im Blick behalten: die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und die Wahrung unserer wirtschaftlichen Interessen.
letztlich werden die bestehenden Schulden von uns allen getragen – von den heutigen wie den künftigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.

