Gibt es die Energiepreispauschale bei Vorruhestand?
Sehr geehrte Frau K.,
nein, Vorruheständler erhalten die Energiepreispauschale (EPP) nicht. Denn Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Diese ist aber Voraussetzung für die EPP.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
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Sie sehen selbst aus der Umfrage, wer klare Worte wünscht und wer nicht
Deutschland steht an der Seite Israels. Der Iran akzeptiert das Existenzrecht Israels nicht und greift das Land direkt oder indirekt seit Jahrzehnten an.
Da wir ihn für falsch halten, wird er von uns auch nicht verfolgt.
Sicherlich ist die deutsche Diplomatie weitgehend bemüht, niemanden zu provozieren und ausgleichend zu wirken. Klare Worte oder Einordnungen sind aber mitunter notwendig oder werden bewusst gewählt.

