Es stimmt: Die AfD hat bis heute keine Vertreterin/keinen Vertreter im Bundestagspräsidium. Das liegt daran, dass bisher keiner ihrer Nominierten in der vorgeschriebenen geheimen Wahl eine Mehrheit finden konnte. Abgeordnete können gemäß ihren Rechten aus dem grundgesetzlich geschützten freien Mandat frei nach ihrem Gewissen abstimmen und sind nicht zur Wahl eines bestimmten Vertreters oder einer Vertreterin verpflichtet.
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Der Bundestag ist unverzichtbar, weil er die Basis für unsere demokratische Grundordnung bildet. Er gewährleistet die Kontrolle der Regierung, den Schutz der Grundrechte und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen.
Ich habe dann in Ergänzung zum Ampel-Antrag auch dem Antrag der CDU/CSU zugestimmt, weil darin explizit das Wort Taurus erwähnt wurde.
Aus meiner Sicht überwiegen weiterhin die Gründe für eine Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine, weswegen der von den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag im Februar gemeinsam beschlossene Antrag (Drucksache 20/10375) weiterhin seine Gültigkeit hat.
Auch wenn ich zu Details keine Auskunft geben darf, so sind den Ausschusssitzungen keine Argumente vorgetragen worden, die meine Meinung geändert haben.