Frage von Stefan K. • 12.02.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Deckelung des Strompreises auf 28 Cent pro Kilowattstunde für den Niedertarif greift für Nutzer von tageszeitvariablen Tarifen (Tarife mit einem Schwachlast -oder Niedertarif (NT) und einem Hochtarif (HT)) an einer Netzentnahmestelle. Darüber hinaus müssen an der betreffenden Netzentnahmestelle weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht werden.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Nach Verhandlungen konnte durchgesetzt werden, dass Kunden mit einem HT/NT-Tarif von Entlastungen profitieren können.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.