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Deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten, da es sich um ein Bundesthema handelt.

sehr gerne beantworte ich Ihre Anfrage ausführlich, aber nicht über abgeordnetenwatch.de. Schreiben Sie mich doch bitte an unter anne.cyron@afd-landtag.bayern

Die Ausgestaltung der Regelung für die Zuschüsse zu Heizöl und Pellets ist auf Bundesebene nicht abgeschlossen, daher auf Länderebene auch noch keine Umsetzung.

Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit leitungsungebundenen Brennstoffen wie beispielsweise Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, bedarf es einer Bund-Länder-Vereinbarung, da der Bund zwar die Mittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bereitstellt, die konkrete Umsetzung jedoch durch die Bundesländer erfolgt

Gestern hat die NBank das Kundenportal für Anträge zur Entlastung von Energiepreissteigerungen geöffnet. Ab sofort können also kleine und mittlere niedersächsische Unternehmen, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, Anträge auf diese Härtefallhilfe stellen.