Antwort 11.08.2026 von Melanie Bernstein CDU
Ein Parteiverbot braucht eine gerichtsfeste Grundlage. Daher ist eine sorgfältige Prüfung durch zuständige Stellen nötig.
Ein Parteiverbot braucht eine gerichtsfeste Grundlage. Daher ist eine sorgfältige Prüfung durch zuständige Stellen nötig.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich wäre es auch mir lieber, wenn es die AfD nicht gäbe.
Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.
Eine abschließende Bewertung, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen, kann ich nicht vornehmen. Fest steht jedoch: Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind in Deutschland bewusst sehr hoch.