Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht derzeit keinen Anlass, die bewährte einjährige Haltefrist für Kryptowährungen nach § 23 EStG abzuschaffen. Die Regelung gilt seit Langem für private Veräußerungsgeschäfte und schafft aus unserer Sicht einen sinnvollen Anreiz für langfristiges Investieren statt kurzfristiger Spekulation.
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Sollte es zu einem Gesetzgebungsverfahren kommen, wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit den konkreten Vorschlägen befassen und diese auf Grundlage des Koalitionsvertrages und der fachlichen Argumente bewerten.
Die einjährige Haltefrist stellt dabei kein steuerliches Sonderprivileg für Kryptowerte dar, sondern ist Ausdruck der allgemeinen Systematik der privaten Veräußerungsgeschäfte.
Allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung am 6. Juli 2026 eine Neuordnung der Krypto-Besteuerung beschlossen hat. Für eine Umsetzung wäre allerdings eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes erforderlich, die den parlamentarischen Prozess durchlaufen müsste. Ob es ggf. einen Bestandsschutz geben wird, ist dabei noch völlig offen.
Danke für Ihre Frage, aber die müssen sie der Regierung stellen. Als AfD haben wir uns klar positioniert.