Frage von Erhard J. • 15.03.2023

Antwort von René Bochmann AfD • 26.06.2023
. Solange sich dieser komplette Justizapparat an Recht und Gesetz hält, ist dagegen nichts einzuwenden.
. Solange sich dieser komplette Justizapparat an Recht und Gesetz hält, ist dagegen nichts einzuwenden.
§ 146 GVG enthält das sog. interne Weisungsrecht. Da die Staatsanwaltschaften der Exekutive angehören, ist nur das externe Weisungsrecht zu beanstanden.
Es steht außer Frage, dass ein effektiver Hinweisgeberschutz überfällig ist. Im Kampf gegen Betrug und Korruption sind unsere Strafverfolger auf Meldungen von Insidern angewiesen. Hinweisgeber müssen deshalb bestmöglich vor Sanktionen oder gar Kündigungen geschützt werden.
Eine Aufhebung wäre also eher Symbolpolitik, die aber die Handlungsspielräume an anderer Stelle einschränken dürfte.