Die Sanktionen für tierschutzrechtliche Verstöße werden verschärft und Tierquälerei mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Diese fügen sich damit in das Gesamtgefüge des Strafrechts ein.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Aus Grüner Perspektive sehen wir hier selbstverständlich noch weiteren Handlungsbedarf für mehr Tierschutz in allen Bereichen und werden dieses Anliegen auch in der nächsten Legislaturperiode auf Landes- und Bundesebene weitervoran treiben
Als Unionsfraktion sind wir stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies haben wir zum Beispiel bei der Abschaffung des Kükentötens sowie vieler weiterer Anpassung bewiesen. Eine großangelegte Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie von den Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag beabsichtigt und nun von der Bundesregierung eingebracht, halten wir weder für wünschenswert noch notwendig.
Wir Freien Demokraten werden auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entschiedene Stimme für einen ausgewogenen Tierschutz sein.
Ich kann nachvollziehen, warum Kastrationen in landwirtschaftlichen Betrieben gängige Praxis sind.
Ein Gesetz, das Tierhalter frustriert und sie möglicherweise dazu zwingt, aus der Produktion auszusteigen oder die Tierhaltung in größere Betriebe oder ins Ausland zu verlagern, würde letztlich das Gegenteil dessen bewirken, was wir erreichen wollen.