das Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG) legt fest, dass dessen Mitglieder durch den Bayerischen Landtag gewählt werden. Die ehrenamtlichen Verfassungsrichter werden von den Landtagsfraktionen entsprechend ihrer Größe vorgeschlagen.
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Antwort 27.02.2024 von Alexander Dobrindt CSU
Antwort 27.02.2024 von Alexander Dobrindt CSU
zur wehrhaften Demokratie gehört meines Erachtens, dass wir alles dafür tun, dass die AfD aus den Parlamenten dieses Landes wieder verschwindet.
Antwort 30.01.2024 von Thorsten Frei CDU
Die Jugendorganisation der AfD ist ein Verein, der gemäß Art. 9 GG verboten werden kann. Dies ist die Aufgabe der Innenministerin.
Antwort 29.02.2024 von Rolf Mützenich SPD
Genau wie bei der Frage nach einem Verbotsverfahren der AfD setzen wir auch bei der Frage nach einem Verbotsverfahren der Jugendorganisation der AfD großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Antwort 25.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Die AfD-Jugendorganisation (JA) ist keine Partei iSv § 2 Absatz 1 PartG. Vielmehr ist die JA vereinsrechtlich organisiert, wie sich aus § 1 Absatz 1 der Bundessatzung der JA ergibt.
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW