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Es stimmt: Die AfD hat bis heute keine Vertreterin/keinen Vertreter im Bundestagspräsidium. Das liegt daran, dass bisher keiner ihrer Nominierten in der vorgeschriebenen geheimen Wahl eine Mehrheit finden konnte. Abgeordnete können gemäß ihren Rechten aus dem grundgesetzlich geschützten freien Mandat frei nach ihrem Gewissen abstimmen und sind nicht zur Wahl eines bestimmten Vertreters oder einer Vertreterin verpflichtet.
Jegliche Bildungseinrichtungen müssen ideologisierungsfrei agieren.

Aus subjektiver Sicht kann sich bei den Bürgern wie Ihnen durchaus der Eindruck aufdrängen, dass nicht nur die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien, sondern dass generell der etablierten Medienlandschaft von der bundesweiten Presse bis hin zur regionalen Tageszeitung - im Vergleich zu den anderen im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien – erheblich negativer und einseitiger bei der AfD ausfällt.