Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Thorsten Frei
Antwort 10.10.2022 von Thorsten Frei CDU

entscheidend ist, um in den Genuss der Energiepreispauschale (EPP) zu kommen, dass Sie ein aktives Einkommen im Sinne der §§ 13, 15, 18 oder 19 EStG haben.

Antwort 10.10.2022 von Josip Juratovic SPD

Sofern im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, haben Sie als Langzeitkranke Anspruch auf die Energiepauschale

Portrait von Dagmar Wiedemann
Antwort 25.10.2022 von Dagmar Wiedemann SPD

Teilen Sie bitte Ihrem Rentenversicherungsträger mit, dass sie die Energiepreispauschale nicht erhalten möchten.

Antwort 10.10.2022 von Josip Juratovic SPD

Da bei Ihrer Frau auch in 2022 ein Arbeitsverhältnis bestand, hat sie Anspruch auf die Energiepreispauschale. Da sie aber zum Zeitpunkt der Auszahlung keine Lohnzahlung mehr erhalten hat, muss Sie diese in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 04.04.2023 von Hubertus Heil SPD

Da Vorruheständler keiner aktiven Beschäftigung nachgehen, und ihnen somit auch keine Fahrtkosten entstehen, ist die Auszahlung der Energiepreispauschale nicht vorgesehen.

Portrait von Ronja Kemmer
Antwort 11.10.2022 von Ronja Kemmer CDU

Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.