
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Entlastung ja bitte, Landesregierung reagiert aber nicht.
Daher setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass Rentnerinnen und Rentner nicht vergessen werden und von den Entlastungsmaßnahmen profitieren.
Für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie nicht vorgesehen
Die Zahlung eines Inflationsausgleichs bedarf einer tarifvertraglichen Grundlage. Ob das Thema „Inflationsausgleich“ in der nächsten Entgeltrunde der Länder, die im Oktober 2023 beginnt, eine Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten.
Aus meiner Sicht wäre es am allerbesten, wenn es keine verschiedenen Systeme gäbe und alle in denselben Topf einzahlen und aus diesem schöpfen würden.