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Der Hintergrund der Übertragung auf die Pensionen ist das in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verankerte Alimentationsprinzip, welches gleichermaßen die Besoldung während der aktiven Zeit wie die Versorgung im Ruhestand umfasst.
Wir müssen viel mehr steuerliche Erleichterungen für unsere Rentner schaffen. Die Bürger, die nach Ende des Krieges unser Land wieder aufgebaut haben, müssen deutlich entlastet werden.
Dass Rentner*innen diese Prämie leider nicht erhalten können, liegt darin begründet, dass sie keine Arbeitnehmer*innen mehr sind.
Beamt:innen und Pensionär:innen erhalten den Inflationsausgleich voraussichtlich ab Herbst 2023.
Nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden, dies ist für Herbst 2023 geplant.