Antwort 04.07.2022 von Jessica Rosenthal SPD
Die Vorgaben des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns gelten in der zivilen Wehrverwaltung auch für Beschäftigte mit militärischen Dienstgraden.
Die Vorgaben des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns gelten in der zivilen Wehrverwaltung auch für Beschäftigte mit militärischen Dienstgraden.
Die Bundeswehrverwaltung in Deutschland ist unabhängig von der ausgesetzten Wehrpflicht und von militärischen und diplomatischen Krisen selbstverständlich rechtsstaatlich nach Art. 87b GG organisiert
Sehr geehrte Herr Gauchel,
trotz der dramatisch veränderten Lage lehne ich weiterhin die Reaktivierung einer Wehrpflicht bzw. die Einführung einer Dienstpflicht ab.
Eine Rückkehr zur klassischen Wehrpflicht ist schwierig. Wir sollten die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht näher prüfen.