Frage von Thomas K. • 31.08.2023

Antwort ausstehend von Sandra Funken CDU
Wir wollen die Wohnungsnot nicht nur über Neubau in den Griff bekommen
Alle Bewohner*innen Bayerns haben Anspruch auf eine angemessene Wohnung. So steht es in der Bayerischen Verfassung. Deshalb dürfen Geflüchtete und Obdachlose in Bayern nicht gegeneinander ausgespielt wird.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de
Einige Umsetzungen werden jedoch noch durch ausstehende Baugenehmigungen und behördliche Einigungen behindert, wodurch der Fortschritt in diesem Bereich derzeit verzögert wird.