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(...) Die von der Bundeskanzlerin in Indien vertretenen "deutschen Interessen" sind allerdings aus meiner Sicht nicht unbedingt die der Mehrheit der Menschen in der Bundesrepublik, von den Nöten und Bedürfnissen der indischen Bevölkerung ganz zu schweigen. (...)

(...) Jeder Abgeordneter ist nur seinem Gewissen verpflichtet (Artikel 38, Absatz 1 GG). Natürlich folgt man bei Abstimmungen, deren Thematik nicht zu den eigenen Spezialgebieten gehören, oftmals der Parteilinie. Denn in diesem Fall kann man davon ausgehen, dass die damit befassten Kolleginnen und Kollegen das Thema eingehend vorberaten haben und ihre Abstimmungsempfehlung eine vernünftige und richtige ist. (...)

Sehr geehrter Herr Schuh,

(...) Gegen belastende Verwaltungsakte kann in Deutschland jedermann – ohne Auslage eines Prozesskostenvorschusses – vor einem Verwaltungsgericht klagen. Beim Verwaltungsgericht besteht auch noch kein Anwaltszwang. (...)

(...) 14 GG gehört bereits /nicht/ zu den Artikeln, bei denen das Zitiergebot gilt. Hinzu kommt, dass fraglich ist, ob durch das Umsatzsteuergesetz Art. 14 GG beschränkt wird. (...)