Frage von Marc H. • 10.11.2007

Antwort von Franz Thönnes SPD • 26.11.2007
Sehr geehrter Herr Heydorn,
vielen dank für Ihre Frage die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Sehr geehrter Herr Heydorn,
vielen dank für Ihre Frage die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
(...) Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist ein solches Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist. In der Diskussion hierüber wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. (...)
Sehr geehrter Herr Wahl,
(...) wir haben einen ausgesprochen tüchtigen und einflußreichen Bundesdatenschutzbeauftragten. Gäbe es ihn nicht, müßte man ihn erfinden. (...)