(...) Auslandseinsätze werden nach wie vor vom Deutschen Bundestag entschieden, denn die EU hat keine eigenen Streitkräfte. Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die übrigens vor allem ziviler Art sind, können nur durchgeführt werden, wenn einzelne Nationalstaaten bereit sind, nationale Streitkräfte oder BeamtInnen zur Verfügung zu stellen und alle Mitgliedstaaten der EU im Ministerrat der Mission zustimmen. Im Falle Deutschlands wäre es so, dass eine deutsche Beteiligung an einem EU-Einsatz nur stattfinden kann, wenn der Bundestag dem Antrag der Bundesregierung zustimmt. (...)
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