Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) in der Entscheidung von 2003 hat das Bundesverfassungsgericht das Regelungskonzept des § 1626a BGB, das die gemeinsame Sorge von einem Konsens der Eltern abhängig macht, nicht beanstandet. Es hat ausgeführt, dass derzeit keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass damit dem Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Insbesondere in Fällen, in denen die Eltern mit dem Kind zusammenleben, habe der Gesetzgeber davon ausgehen dürfen, dass die Eltern ihre tatsächliche gemeinsame Sorge in der Regel durch die Abgabe von Sorgeerklärungen auch rechtlich absichern würden. (...)
(...) Frage 2: Meine Fraktion lehnt jegliche Form von Online-Durchsuchungen ab. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil zum Großen Lauschangriff festgestellt, dass es einen privaten Kernbereich geben müsse, der auch durch Ermittlungsbehörden nicht angetastet werden darf. (...)
(...) Wir stellen uns dem Aufbau des Präventivstaates, dem Umbau der Sicherheitsarchitektur und dem Abbau von Bürgerrechten entschieden entgegen, wir wollen kein Super-FBI, das nicht der Kontrolle der Generalbundesanwältin unterliegt und diese noch nicht einmal über Aktivitäten zur Gefahrenabwehr informieren muss. Wir Grüne setzen weiterhin auf die rechtsstaatlich gebotene und bewährte Trennung von Geheimdiensten und Polizei und auf klare Strukturen, Kontrollinstanzen und ausreichend Personal in den Landespolizeien. (...)
(...) Tatsächlich gelten seit 2004 einheitliche Zuzahlungsregelungen für Erwachsene und nur mehr Kinder sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit. (...) Die Sozialrichter erklärten eine Beteiligung der Bezieher von Arbeitslosengeld II an ihren Arzneikosten ausdrücklich für zumutbar. (...)
(...) 3. Einhandmesser sind schneller einsatzbereit als normale Taschenmesser und stellen somit ein hohes Droh- und Gefährdungspotential dar. (...)
(...) Sie werden gewählt. Das Bundesverfassungsgericht ist eine überaus angesehehene Institution unseres Staates. Offenkundig sind in den letzten Jahrzehnten immer wieder herausragende Persönlichkeiten in unser wichtigstes Gericht berufen worden.Übrigens: Unfug werde ich auch in Zukunft Unfug nennen. (...)