Antwort 30.08.2024 von Anette Kramme SPD
Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.
Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.

Wir brauchen mehr günstigen Wohnraum. Um das zu erreichen, muss mehr und billiger gebaut werden können. Maßnahmen dorthin: Weniger sinnlose Auflagen, weniger Bürokratie, weniger künstliche Verteuerung.

Das Thema Oberschule in Oberkrämer ist eine wiederkehrende Forderung der Bürger. Im Sinne der Daseinsvorsorge und gleichberechtigter Lebensverhältnisse im Landkreis unterstütze ich diese Forderung nachdrücklich.