(...) 5. Die Abschaffung der Pendlerpauschale für einfache Wegstrecken von weniger als 20 km zum Arbeitsplatz geschah vor dem Hintergrund, dass die Fahrten von und zur Arbeit genauso wie die Wahl des Wohnorts in der Regel privat mitveranlasst sind. Die Abschaffung ist Bestandteil eines umfassenden Gesamtkonzeptes der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung, das insbesondere wegen der schwierigen Haushaltssituation zu Beginn dieser Legislaturperiode zwingend erforderlich war. (...)
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