Frage von Marko N. • 16.02.2024

Antwort von Nadine Ruf SPD • 16.02.2024
Wenn sich für Mieter:innen dennoch unangemessene finanzielle Belastungen ergeben, können Härtefälle geltend gemacht werden.
Wenn sich für Mieter:innen dennoch unangemessene finanzielle Belastungen ergeben, können Härtefälle geltend gemacht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.csu-erlangen.de/aktuelles/erlangen/details/joachim-herrmann-mdl-informiert-gegen-rueckbau-der-b4.html
Die von Ihnen erwähnte Petitionsangelegenheit wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im April 2023 als Material überwiesen.
Nein