Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Stephan Thomae
Antwort von Stephan Thomae
FDP
• 26.06.2023

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

Portrait von Konstantin Kuhle
Antwort von Konstantin Kuhle
FDP
• 17.07.2023

Es war uns Freien Demokraten wichtig, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Zusammenhang mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erarbeitet wird, da ein enger inhaltlicher Zusammenhang zwischen diesen beiden Themen besteht.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.05.2023

Zunächst gilt, dass Sie aktuell in Deutschland leben müssen, um sich einbürgern lassen zu können. Eine Einbürgerung aus dem Ausland auf Basis von 5 Jahren Aufenthalt zwischen 2005-2010 wird also nicht möglich sein. Was jedoch möglich ist, ist eine verkürzte Voraufenthaltszeit bei Aufenthalten in der Vergangenheit [...]

Portrait von Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann
FDP
• 11.05.2023

die Freien Demokraten unterstützen grundsätzlich die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.05.2023

Eine Einschränkung gibt es aber: Wenn das Herkunftsland keine Mehrfachstaatsangehörigkeit zulässt (z.B. in Japan), ist keine Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich - wie beispielsweise der derzeitige Stand in Deutschland. Generell wird Mehrfachstaatsangehörigkeit in Deutschland aber möglich gemacht, wie wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Portrait von Stephan Thomae
Antwort von Stephan Thomae
FDP
• 26.06.2023

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

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