Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein, es wird keine Unterscheidung zwischen Ländern geben
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Grundsätzlich soll die doppelte Staatsbürgerschaft auch Menschen aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, offen stehen
Die alte Staatsangehörigkeit kann somit wiedererlangt werden. Dann gelten aber entsprechend die Voraussetzungen des jeweiligen Staates (wie beispielsweise Aufenthalt in dem jeweiligen Land, Einkommen, etc.).

Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Und zu Ihrer Frage der Verfahrensdauern: Dies wird weiterhin von Bundesland zu Bundesland und manchmal von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, da die Umsetzung des Gesetzes in der Hand der Länder und Kommunen liegt. Die Reform selbst wird gegenläufige Effekte haben.
Zunächst hat die FDP den Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium aufgehalten, um noch weitere Änderungen einzubringen.