Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Leider sind meine Möglichkeiten, auf Marco Buschmann Druck auszuüben, deutlich begrenzt.
Weder noch.
Nachdem es zum Referentenentwurf eine Einigung zwischen BM Lisa Paus und BM Buschmann gegeben hat, kann der parlamentarische Prozess starten.