
Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
Mit der Reform wird auch die ungerechte Situation beendet, dass Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern unterschiedlich gute Chancen auf die Mehrstaatigkeit haben.
Die generelle Gebühr von 255€ bleibt nach aktuellen Plänen erhalten
Der Kabinettsbeschluss zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird sich leider noch in die spätere Phase der Sommerpause verschieben
Eine automatische Vergabe der Staatsangehörigkeit ist nicht vorgesehen
Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei schon erfolgter Zusicherung Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen