Frage von Christian M. • 22.02.2024

Antwort von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 04.03.2024
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, sondern ein Einspruchsgesetz.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, sondern ein Einspruchsgesetz.
ich habe jetzt seit einem Jahr die von Ihnen geschilderte Widerspruchsflut beobachtet. Meiner Einschätzung nach bestätigt sich Ihr Verdacht hier nicht, dass es zu erheblichem Unmut in der Beamtenschaft gekommen ist.
Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass sich Deutschland von seinem Sonderweg verabschiedet und wie unsere europäischen Nachbarn auf ein Tempolimit von 130 km/h setzt.