Antwort 31.03.2021 von Katja Keul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Sinnvoller wäre es gewesen per Gesetz die notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz (bis hin zu einem tatsächlichen Lockdown) in den §§ 28,32 InfSG zu regeln. (...)
(...) Sinnvoller wäre es gewesen per Gesetz die notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz (bis hin zu einem tatsächlichen Lockdown) in den §§ 28,32 InfSG zu regeln. (...)
(...) die offiziellen Zahlen auf intensivregister.de melden seit dem 1. April 2020 30.000 verfügbare Intensivbetten in Deutschland (...)
DIE LINKE wird auch weiterhin dafür eintreten, dass Kultur nicht gleich „Armut per Gesetz“ bedeuten darf!
(...) Es könnte nur jemand versuchen, eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht gegen eine Quarantäne mit der Begründung zu erwirken (...)