(...) Januar 2017 — VI R 75/14 — hat der BFH abweichend von der bisherigen, durch die Rechtsprechung gebilligten Verwaltungsauffassung entschieden, die Regelung des § 33 Absatz 3 Satz 1 EStG sei so zu verstehen, dass bei der Berechnung der zumutbaren Belastung nur der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der die im Gesetz genannte Betragsstufe übersteigt, mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet wird. Die Höhe der zumutbaren Belastung bemisst sich nach einem bestimmten Prozentsatz (1 bis 7 %) des Gesamtbetrags der Einkünfte in Abhängigkeit von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl. Bislang wurde sie einheitlich nach dem höheren Prozentsatz berechnet, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte eine der im Gesetz genannten Betragsstufe überschritt. (...)
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Antwort 13.06.2017 von Ingrid Arndt-Brauer SPD
Antwort ausstehend von Emmi Zeulner CSU
Antwort 24.05.2017 von Gesine Lötzsch Die Linke
Sehr geehrte Frau Rothenhofer,
im Auftrag der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses darf ich Ihnen wie folgt antworten:
Antwort 12.06.2017 von Sabine Sütterlin-Waack CDU
Sehr geehrter Herr Teusch,
bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich Sie aufgrund der inhaltlichen Überschneidung Ihrer und der Anfrage von Frau Zachow Ortmann auf meine Antwort an Frau Zachow Ortmann verweise.
Antwort 06.06.2017 von Axel Schäfer SPD
(...) Wir stehen als SPD für mehr Steuergerechtigkeit. Die wachsende Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen bedroht den sozialen Zusammenhalt und droht auch zum zentralen ökonomischen Problem zu werden. (...)
Antwort 22.05.2017 von Jens Spahn CDU
Sehr geehrter Herr Huber,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.