Frage von Mark K. • 19.06.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 19.06.2023
Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können und damit die doppelte bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermögliche
Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können und damit die doppelte bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermögliche
Studienzeiten können als Voraufenthaltszeit angerechnet werden. Das wird von den meisten Bundesländer auch so gemacht.
Klimaschutzgesetze dürfen wir zeitlich nicht immer weiter nach hinten schieben
Mein Stand ist auch, dass (fast) alle Bundesländer (bis auf Bayern) Ausbildungszeiten als Voraufenthaltszeiten anrechnen.
Zum Inkrafttreten kann ich Ihnen kein genaues Datum versprechen. Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein.
Zum Inkrafttreten kann ich Ihnen leider kein genaues Datum versprechen. Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein.