Antwort 27.05.2020 von Tabea Rößner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) In der Tat ist die öffentliche Berichterstattung über das aktuelle Infektionsgeschehen in etlichen Fällen verkürzt und für eine sachliche Einschätzung ungeeignet. (...)
(...) In der Tat ist die öffentliche Berichterstattung über das aktuelle Infektionsgeschehen in etlichen Fällen verkürzt und für eine sachliche Einschätzung ungeeignet. (...)
(...) Das Internet ist demnach kein rechtsfreier Raum, aber die Nachverfolgung von Hassrede im Netz steht nach wie vor noch am Anfang. (...)
(...) eine Zusammenarbeit findet nicht statt. Der Umgang ist reserviert und auf das Nötigste beschränkt. (...)