Das Gesetz zur Strompreisbremse wurde im Juni 2023 beschlossen.
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Wir bitten allerdings um Verständnis, dass Herr Habeck keinen Einfluss auf einzelne Verfahren nehmen kann. Auch eine Hilfe bei der Ermittlung, wann mit einer Bearbeitung zu rechnen ist, ist nicht möglich.
Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert, jedoch nicht später als 31.12.2023, den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutschreiben werden.
Wir wollen Klimaneutralität im Gebäudebereich – aber alle Heiz-Technologien, die geeignet sind, CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken, sind zulässig. Die Heizung muss zum Haus passen - nicht andersrum.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.