Frage von Klaus H. • 24.02.2024

Antwort von Carmen Wegge SPD • 02.07.2024
Gegen den Missbrauch durch Vaterschaftsanerkennung ist derzeit ein Gesetzesentwurf im auf dem Weg, durch den die Anerkennung strenger geprüft werden soll.
Gegen den Missbrauch durch Vaterschaftsanerkennung ist derzeit ein Gesetzesentwurf im auf dem Weg, durch den die Anerkennung strenger geprüft werden soll.
Daher halte ich es für wahrscheinlich, dass sich mit der dann ausgewerteten Evaluation auch bei den sich derzeit in der Bundesregierung befindlichen Parteien eine Bereitschaft ergeben wird, das Gesetz wieder rückgängig zu machen.
alle Richter*innen unterliegen in Deutschland einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist gemäß § 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbewährt.