Antwort 27.08.2024 von Gökay Akbulut Die Linke
Ich verstehe Ihren Frust über die lange Wartezeit bei der Ausländerbehörde, insbesondere wenn alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß §18c Abs. 2 AufenthG erfüllt sind.
