
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist für ergebnisoffene, vertrauliche und unaufgeregte Gespräche über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts offen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist für ergebnisoffene, vertrauliche und unaufgeregte Gespräche über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts offen.
Viele Regelungen rund um die Organisation des Gerichts und die Wahl der Richterinnen und Richter sind bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz niedergeschrieben und können somit durch eine einfache Mehrheit geändert werden. Eine Aufnahme dieser Regelungen ins Grundgesetz würde also zunächst einen höheren Schutz durch das Erfordernis einer 2/3-Mehrheit bedeuten
Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar, dass das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht vor jedwedem verfassungsfeindlichen Eingriff geschützt werden muss.
Wichtig ist: Jede Grundgesetzänderung muss jedoch ausgewogen und durchdacht sein.
Wir blockieren eine Absicherung des BVerfG nicht. Es bedarf jedoch kluger Lösungen zur Stärkung des BVerfG im Grundgesetz. Das Wahlrecht ist auch nicht geschützt.