Was wollen Sie für klimaschonende, gerechte Mobilität tun, die auch Menschen mit Schwerbehinderung mitdenkt?
Sehr geehrter Herr Steffen,
ich darf aufgrund einer neurologischen (anerkannten) Schwerbehinderung keinen Führerschein machen und zahle trotzdem den vollen Preis für das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel – wohingegen eine gehörlose Bekannte, die einen Führerschein und ein Auto besitzt, vergünstigt Bahn und gratis MOIA fahren kann. Das erleben wir beide als unbefriedigend und ungerecht. Mobilität ist die grundlegendste Bedingung für Teilhabe.
1. Wären Sie dafür, dass Menschen, die (ganz bewusst und/oder aus gesundheitlichen Gründen) kein Auto fahren/besitzen und damit außerdem die Umwelt schützen, einen Mobilitätszuschlag erhalten? Halten Sie das für machbar?
2. Wie würden Sie ländliche Regionen unterstützen/anbinden, um Alternativen zum Auto zu ermöglichen?
3. Was ist Ihre Meinung zur U5?
Mit freundlichen Grüßen
Emilia H.

Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre ausführlichen Fragen. Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass Mobilität grundlegend für jede Form der Teilhabe ist. Insofern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Ich halte es für essentiell, Anreize für alle Menschen zu schaffen, auf umweltfreundliche Alternativen zum Auto umzusteigen. Ein attraktives Angebot zum Umstieg auf den ÖPNV ist zum Beispiel das Deutschlandticket. Darüber hinaus muss der ÖPNV selbstverständlich barrierefrei sein. Zudem müssen insbesondere vergünstigte Angebote für Menschen mit geringem Einkommen und junge Menschen in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst geschaffen werden. Die Ermöglichung eines Mobilitätszuschlags für Freiwillige und die Einführung eines Mobilitätszuschusses für Auszubildende im letzten Jahr sind hierbei ein guter Anfang gewesen. Nach meinem Kenntnisstand ist für schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr bereits nach § 228 SGB XI vorgeschrieben.
2. Alternativen zum Auto auf dem Land müssen alltagstauglich sein, um den Menschen echte Wahlfreiheit in der Entscheidung über die Art ihrer Mobilität zu geben. In einigen Kommunen und Landkreisen sind hierfür schon Rufbusse, digital vernetzte Kleinbusse und Carsharing-Angebote eingeführt worden. Solche flexiblen Konzepte müssen gestärkt und als Modellprojekte in möglichst vielen unterschiedlichen Regionen Deutschlands verwirklicht werden. Um der Anbindung vom ländlichen Raum Verlässlichkeit zu geben, schlagen wir außerdem eine Mobilitätsgarantie für alle Bürger*innen vor, die bis 2030 verwirklicht werden soll. Mehr zur Idee der Mobilitätsgarantie können Sie hier erfahren.
3. Den Bau der U5 als zentrales Verkehrsprojekt für die Stadt Hamburg befürworte ich. Durch ihn können 180.000 Hamburger*innen ans Schnellbahnnetz angeschlossen werden. Der Bau der U5 ist eine zentrale Investition in die Zukunft des Hamburger ÖPNV, die die Innenstadt für viele Hamburger*innen, auch aus meinem Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel, noch besser erreichbar macht. Die geforderte Prüfung einer Verlängerung der U5 im Hamburger Osten begrüße ich ebenfalls und vertraue auf die weiterhin kompetente Umsetzung der Pläne zum Ausbau der Infrastruktur durch den Verkehrssenator Anjes Tjarks.
Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen