Die "Lücke", dass lediglich Rentenbezieher und Bundespensionäre einen Energiekostenzuschuss erhalten sollten, Landespensionäre davon jedoch ausgeschlossen wären, wurde gesehen und soll nun zeitnah geschlossen werden.
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Antwort 23.11.2022 von Hermann Färber CDU
Antwort 21.10.2022 von André Hahn Die Linke
Zwar hat die Regierung mittlerweile nachgebessert, aber die beschlossenen Maßnahmen gehen aus unserer Sicht nicht weit genug, denn es handelt sich bislang lediglich um eine punktuelle Entlastung
Antwort 21.10.2022 von Thorsten Frei CDU
Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, dürften Sie folgerichtig keinen Anspruch haben
Antwort 04.11.2022 von Ronja Kemmer CDU
Für eine verbindliche Klärung in Ihrem Fall und der Auszahlungsmodalität empfiehlt sich die Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse und bei der Agentur für Arbeit.

Antwort 21.10.2022 von Josip Juratovic SPD
Um die Energiepauschale zu erhalten, muss ein aktives Arbeitsverhältnis im Jahr 2022 bestehen
Antwort ausstehend von Frank Schaufel AfD