
Die "Lücke", dass lediglich Rentenbezieher und Bundespensionäre einen Energiekostenzuschuss erhalten sollten, Landespensionäre davon jedoch ausgeschlossen wären, wurde gesehen und soll nun zeitnah geschlossen werden.
Die "Lücke", dass lediglich Rentenbezieher und Bundespensionäre einen Energiekostenzuschuss erhalten sollten, Landespensionäre davon jedoch ausgeschlossen wären, wurde gesehen und soll nun zeitnah geschlossen werden.
Zwar hat die Regierung mittlerweile nachgebessert, aber die beschlossenen Maßnahmen gehen aus unserer Sicht nicht weit genug, denn es handelt sich bislang lediglich um eine punktuelle Entlastung
Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, dürften Sie folgerichtig keinen Anspruch haben
Für eine verbindliche Klärung in Ihrem Fall und der Auszahlungsmodalität empfiehlt sich die Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse und bei der Agentur für Arbeit.
Um die Energiepauschale zu erhalten, muss ein aktives Arbeitsverhältnis im Jahr 2022 bestehen