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Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Wir möchten Sie daher bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den zuständigen Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach zu wenden.
Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen.
Es ist ein großer Erfolg, dass die kontrollierte Abgabe von Cannabis Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden hat.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden Personen, die unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten haben, damit rechnen müssen, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Bislang gibt es keinen konkreten Zeitplan zur Umsetzung dieses Vorhabens, da die oberste Priorität aufgrund der aktuellen Lage bei der Pandemiebekämpfung liegt.