(...) Letztlich liegt es im Interesse des Petenten, wenn der Petitionsausschuss sich bei seinen Entscheidungen die Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachausschüsse zunutze machen kann und umgekehrt die Abgeordneten bei der Gesetzesberatung auch das Anliegen miteinbeziehen können. (...)
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(...) Naturheilverfahren sinnvoll und nützlich. Wenn dies allerdings – wie in der Vergangenheit in Einzelfällen geschehen – zu einer Gefährdung von Patientinnen und Patienten oder sogar zum Tod führt, ist eine Grenze überstritten, die nicht toleriert werden kann. Auch wenn es sich hierbei um Einzelfälle gehandelt hat, muss der Schutz der Patientinnen und Patienten an oberster Stelle stehen. (...)
(...) die Petition ist in der Beratung. Der zuständige Fachausschuss für Gesundheit ist zunächst um eine Stellungnahme gemäß §109 der Geschäftsordnung des Bundestags gebeten worden. (...)
(...) Hinsichtlich der Streichung des Wahltarifs möchte ich auf die Begründung zum Gesetzentwurf verweisen: Die Streichung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen ist auf die zu geringe Nachfrage zurückzuführen. Im Jahresdurchschnitt 2017 waren nur 562 Versicherte in diese Wahltarife eingeschrieben. (...)
(...) Einzelne Abgeordnete haben keinen Einfluss auf die konkrete Petition (hier handelt nur die Petentin oder der Petent) oder auf die konkrete Bearbeitung. Letztlich entscheidet der Petitionsausschuss. Das ist auch richtig so, da das Petitionsrecht den Bürger*innen die Möglichkeit gibt ihre Vorstellungen vorzutragen, würde dies durch Abgeordnete beeinflusst oder gar nach Wertigkeit eingeschätzt wäre das sinnwidrig. (...)
(...) Grundsätzlich habe ich mich allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen dazu entschlossen, Fragen im Rahmen der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags künftig nicht mithilfe von Abgeordnetenwatch, sondern ausschließlich per persönlicher Nachricht zu beantworten. (...)