
Antwort ausstehend von Tom Cywinski CDU

Die Grüne Stadtratsfraktion bemüht sich um einen nachhaltigen, gerechten und zukunftsorientierten Kommunalhaushalt
Generell kann bei Mängeln, die nach dem Kauf einer Immobilie auftreten, wie bspw. die Abweichung der Wohnfläche, eine Sachmängelhaftung rechtlich geltend gemacht werden.
Was verstehen Sie an meiner Aussage nicht? Das erschliest sich mir nicht ganz, was da unverständlich sein sollte.